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Alles klar nach Eesti Pagar?

RAin Julia Lipinsky und RA Christopher Hanke gehen auf dem BeihilfenBlog der Frage nach, ob der EuGH mit dem Urteil "Autonome Provinz Bozen" die "Eesti Pagar"-Rechtsprechung ergänzt.

Mit dem Urteil in der Rechtssache "Eesti Pagar" hat der EuGH die Verantwortlichkeiten beihilfegewährender Stellen bei der Nutzung der AGVO herausgearbeitet. Beihilfengeber müssen demnach grundsätzlich für die Rückforderung sorgen, sofern sie feststellen, dass eine mutmaßlich als freigestellte Beihilfe gewährte Förderung den Freistellungsvoraussetzungen doch nicht entspricht. Kurz vor Ostern scheint der Gerichtshof für zusätzliche Klarheit und Flexibilität sorgen zu wollen: Im Rahmen des Urteils zum Vorabentscheidungsverfahren „Autonome Provinz Bozen“ (verb. Rechtssachen C-102/21 und C-103/21) hat er eher beiläufig die „Eesti Pagar“-Rechtsprechung bestätigt und ergänzt. Die MWP-Anwälte Lipinsky und Hanke versuchen sich den Überlegungen des Gerichtshofs in ihrem Blogbeitrag zu nähern.