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Unsere Referenzen im EU-Beihilfenrecht - Daseinsvorsorge/Dawl

Hier eine Auswahl unserer Tätigkeiten in diesem Bereich. Für weitergehende Informationen und Fragen zu weiteren Referenzen sprechen Sie uns gern an.

  • Beurteilung der Einordnung von Tätigkeiten als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse DawI (u.a. für eine Gesellschaft für Standortmarketing sowie für Betreiber kommunaler Veranstaltungshallen)
  • Abgrenzung von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten und DawI
  • Beurteilung der Einhaltung der sog. „Altmark“-Kriterien zur beihilfefreien Gewährung von DawI-Ausgleichsleistungen
  • Gestaltung von Betrauungsakten nach den Vorgaben des DawI-Freistellungsbeschlusses sowie des DawI-Rahmens
  • Beratung zur beihilferechtlichen Ausgestaltung von Ausgleichsleistungen und zur Überkompensationskontrolle
  • Förderung des sozialen Wohnungsbaus als DawI
  • Beurteilung des vergünstigten Verkaufs kommunaler Grundstücke als Fördermaßnahme im Bereich der Daseinsvorsorge
  • Kulturförderung als Aufgabe der Daseinsvorsorge
  • Bau und Betrieb einer Sportinfrastruktur als DawI
  • Beurteilung und Ausgestaltung von Betrauungsakten nach der VO 1370/2007