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Infrastrukturen und Netze

Der Bau und der Betrieb von Infrastrukturen

ist ein Bereich, der vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen aufwirft. Hierzu gehören neben den vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen eines Projekts auch die beihilfekonforme Finanzierung und die Gewährleistung vergaberechtskonformer Ausschreibungen. Die Kanzlei MWP steht Ihnen hier für die umfassende Betreuung von Infrastrukturprojekten mit einem interdisziplinären Rechtsanwaltsteam gern zur Verfügung.

Spätestens seit dem Grundsatzurteil "Flughafen Leipzig-Halle" des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass bereits der Bau einer Infrastruktur aus unionsrechtlicher Sicht eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen und beihilferelevant sein kann. Bei wirtschaftlicher Nutzung der Infrastruktur hat daher i.d.R. eine beihilferechtliche Prüfung auf Errichter-, Betreiber- und Nutzerebene zu erfolgen. Für eine Reihe von Infrastrukturen (z.B. Multifunktionshallen, Sportstätten, Regionalflughäfen, See- und Binnenhäfen) hat die Europäische Kommission mit der sog. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) inzwischen zwar Freistellungstatbestände geschaffen, so dass ihre Finanzierung nicht in jedem Fall bei der Kommission anzumelden ist. Werden die Voraussetzungen dieser Freistellungen jedoch nicht erfüllt, müssen sie vor ihrer Durchführung einzeln bei der Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Die europarechtliche Praxisgruppe von MWP hat in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene große und kleinere Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen, Sporteinrichtungen, lokale Infrastrukturen und eine Rennstrecke) erfolgreich betreut. Die Beratung umfasst dabei sowohl die beihilferechtliche Bewertung und Gestaltung von Projekten als auch die Begleitung etwaiger Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission.

Die besondere beihilferechtliche Expertise wird ergänzt durch unsere vergabe- und vertragsrechtliche Beratungspraxis, denn Infrastrukturprojekte sind häufig auch eng verbunden mit Fragen der Beschaffung. 

 

Unsere Kompetenzen:

  • Beratung zu vergaberechtlichen Fragestellungen, Durchführung von Ausschreibungsverfahren
  • Einschätzung beihilferechtlicher Risiken bezüglich der Finanzierung des Baus und Betriebs von öffentlichen Infrastrukturen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Anwendung von Freistellungstatbeständen der AGVO
  • Begleitung von Notifizierungsverfahren
  • Beratung bei der Veräußerung öffentlicher Infrastrukturen (auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bzw. im Zusammenhang mit beihilferechtlichen Rückforderungen)
  • Due Diligence und Vertragsgestaltung