Menu
Menu
×

Planerleistungen und Bauleistungen

Ohne Planer sind Bauleistungen nicht denkbar.

Das gilt sowohl im Bereich des privaten Baurechts als auch im Vergaberecht. HOAI, VOB/A und VOB/B werfen zahlreiche Fragestellungen auf, die beide Rechtsgebiete betreffen. Unsere Mandanten profitieren daher von unserem fachübergreifenden Beratungsansatz. Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stellen Ihre Expertise öffentlichen und privaten Bauherren, Bauunternehmen sowie Architekten und Ingenieuren zur Verfügung.

Das private Baurecht und das Architektenrecht sind in vielen Fällen miteinander verknüpft. Unsere Kompetenzen umfassen die Beratung in allen Fragen der HOAI und VOB/B, die rechtssichere Vertragsgestaltung sowie die Beratung und Begleitung bei der Vertragsdurchführung, wenn erforderlich auch die vorprozessuale und prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte.

Planungsleistungen und Bauleistungen sind als öffentliche Aufträge zudem Gegenstand von Vergabeverfahren. Die Vorschriften der VOB/A stellen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte ein eigenes Regime dar. Die in der Praxis oft gewünschte Vergabe von Generalunternehmerleistungen steht dem Gebot der Losaufteilung entgegen. Zahlreiche Entscheidungen der vergaberechtlichen Rechtsprechung befassen sich mit diesem Thema, mehrstufige Anforderungen sind zu beachten. Aber auch Fragen der HOAI spielen im Vergabeverfahren eine große Rolle, z. B. bei den Zuschlagskriterien, bei der Einstufung in Honorarzonen oder hinsichtlich der Konsequenzen einer Mindestsatzunterschreitung.