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Vertragsgestaltung

Pacta sunt servanda,

Verträge müssen gehalten werden, besagt ein alter Rechtsgrundsatz. Dass die auf lange Zeit angelegten Vertragspartnerschaften diesen Grundsatz umsetzen können, hängt ausschlaggebend von der Vertragsgestaltung ab. Präzise und klar verständliche Regelungen, interessengerechte und dennoch ausgewogene Verträge sind gefragt.

Wir übernehmen die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung in allen Kompetenzbereichen unserer Kanzlei sowohl für spezialisierte Einzelbeschaffungen (z. B. im Bereich von IT-Leistungen), für komplexe Individualverträge (wie z. B. Verkehrsverträge, Konzessionsverträge, Projektsteuerungsverträge, Generalplanerverträge) aber auch in Form von standardisierten Vertragsmustern für eine Vielzahl von Liefer- oder Dienstleistungen. Hierbei können wir, wenn nötig, auf unsere Experten und unser Know-how aus den verschiedenen Rechtsdisziplinen unserer Kanzlei zugreifen.

Im Rahmen von Vergabeverfahren gestalten wir die erforderlichen Verträge als wichtigen Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hier fließen insbesondere die vergaberechtlichen Anforderungen an zukünftige Vertragsänderungen und Vertragsverlängerungen ein, um eine Neuausschreibungspflicht bei notwendigen Änderungen zu vermeiden.