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Vergabennachprüfungsverfahren / Prozessführung

Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften

können vor den Vergabekammern der Bundesländer und der Vergabekammer des Bundes mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden, sofern der Auftragswert einen bestimmten EU-Schwellenwert übersteigt. Ein solches Vergabenachprüfungsverfahren unterliegt einer Reihe von Besonderheiten und ist durch den Beschleunigungsgrundsatz gekennzeichnet. Schnelles und professionelles Handeln ist zur Wahrung der Interessen von Auftraggebern und Bietern gefragt.

Der Beratungsansatz unserer Anwälte beinhaltet, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit von vornherein zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, stehen unsere eingespielten Prozessteams kurzfristig bereit, die Rechte unserer Mandanten vor den Vergabekammern und Gerichten zu verteidigen und durchzusetzen. Die Prozessanwälte von Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte sind deutschlandweit für eine hohe Erfolgsquote bei den Vergabekammern und Oberlandesgerichten bekannt und werden nicht selten eigens zur Begleitung von Prozessen eingebunden. In der Vergangenheit erwirkten Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte auf diesem Wege bereits einige Grundsatzentscheidungen vor den Vergabesenaten und dem Bundesgerichtshof.