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Architekten- und Ingenieurrecht

Die Betreuung auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts

gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Architekten, Ingenieure, Sonderfachleute und Bauherren in allen rechtlichen Belangen, die mit den spezifischen Entwicklungs-, Planungs- und Errichtungsprozessen anspruchsvoller Bauvorhaben in Zusammenhang stehen. Hierbei lösen wir vor allem die komplexen Honorar- und Haftungsprobleme. Zum Zweck der Wahrung der Kosten-, Termin- und Qualitätsziele unserer Mandanten klären wir darüber hinaus die das Projektmanagement bzw. die Projektsteuerung betreffenden Fragestellungen.