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Privates Baurecht

Mandanten profitieren

von unserer langjährigen praktischen Erfahrung in allen Bereichen des privaten Baurechts und unserem praxisorientierten Beratungsansatz.

Wir unterstützen Auftraggeber und Unternehmen zu allen Fragen des privaten Baurechts. Unser Beratungsspektrum umfasst alle rechtlichen Fragen von der Vertragsgestaltung bis zum Nachtragsmanagement. Wir erarbeiten und prüfen alle Vertragswerke rund um den Bau wie etwa Generalübernehmer-/-unternehmerverträge, Nachunternehmerverträge und Arbeitsgemeinschafts- bzw. Bietergemeinschaftsverträge. Auftraggeber wie auch Unternehmen schätzen in diesem Zusammenhang unseren interdisziplinären Beratungsansatz mit engen Verknüpfungen zum Vergaberecht. Daneben stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch zu den Themen Haftung und Schadensabwicklung zur Seite, nötigenfalls auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.