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Transaktionen und gesellschaftsrechtliche Strukturierung

Unser Team

der Erneuerbaren Energien hat neben einigen großen Portfolio-Transaktionen im Volumen von jeweils EUR 150 – 250 Mio. eine Vielzahl mittelgroßer und kleinerer Transaktionen von Vorhaben der Erneuerbaren Energien, insbesondere Windparks, auf Verkäufer- wie auf Käuferseite sowohl im In- als auch im Ausland begleitet. Dabei waren und sind wir stets mit der ganzen Bandbreite der im Rahmen der jeweiligen Due Diligence auftretenden Fragen, ihrer Risikobewertung und ihrer Lösung im Rahmen der Erstellung und Verhandlung der Transaktionsverträge sowie von Pre- und Post-Closing-Maßnahmen befasst. Aufgrund unserer langjährigen Branchenerfahrung und unserer Spezialkenntnisse insbesondere aus den Bereichen des Genehmigungsrechts, des Nutzungsvertragsrechts und des Energierechts sowie der Projektverträge sind wir in der Lage, Due Diligence-Prüfungen fokussiert und effizient, mit praxiserprobtem Blick sowohl für das Wesentliche als auch für den „Teufel im Detail“ durchzuführen und Ihnen Lösungen vorzuschlagen, die pragmatisch und branchenüblich sind.

Unser Beratungsangebot im Bereich der Transaktionen (Projekt-M&A) von Vorhaben der Erneuerbaren Energien umfasst neben der Due Diligence-Prüfung die Begleitung des gesamten Transaktionsprozesses von der Ansprache etwaiger Interessenten über die Gestaltung und Verhandlung erster Absichtserklärungen (Letter of Intent, Memorandum of Understanding) und der anschließenden Projektkaufverträge (Share Deals, Asset Deals) für Bestands- und baureife sowie Repowering-Projekte der Erneuerbaren Energien bis zur rechtlichen Begleitung des Finanzierungsprozesses. Die Strukturierung des Transaktionsprozesses und das Transaktionsmanagement übernehmen wir ebenfalls gerne für Sie.

Bei der Beteiligung von Kommunen und kommunalen Unternehmen an Vorhaben der Erneuerbaren Energien prüfen wir insbesondere die kommunalrechtlichen Vorgaben zur Zulässigkeit und Strukturierung solcher Beteiligungen. Auch etwaige vergaberechtliche Anforderungen in diesem Zusammenhang werden von uns unter Mitwirkung der vergaberechtlichen Kollegen der Kanzlei MWP geprüft.

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Vorhaben der Erneuerbaren Energien beraten wir Sie bei der Strukturierung von Projektgesellschaften und Infrastruktur- bzw. Umspannwerksgesellschaften. Sollten umwandlungsrechtliche Maßnahmen wie Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen im konkreten Fall zur optimalen Strukturierung Ihres Vorhabens der Erneuerbaren Energien erforderlich werden, entwerfen wir für Sie die hierfür notwendige gesellschaftsrechtliche Dokumentation (u.a. Umwandlungsverträge und Gesellschafterbeschlüsse).

Bei den in der Branche der Erneuerbaren Energien immer häufiger auftretenden Kooperationen zwischen Projektentwicklern, Energieversorgern und Gemeinden bzw. Stadtwerken entwickeln und gestalten wir für Sie die Kooperationsverträge und strukturieren die ggf. zu gründenden Joint-Venture-Gesellschaften. Hierbei sind die Interessen der Partner sachgerecht aufeinander abzustimmen und über die gesamte Laufzeit der Kooperation (gesellschafts-)vertraglich abzusichern.

Zudem strukturieren wir Bürgerbeteiligungs- und andere Kapitalanlagemodelle und befassen uns in diesem Zusammenhang mit allen Rechtsfragen der Regulierung vor allem aus dem KAGB und mit der Prospekthaftung.

Weiter unterstützen wir Sie bei Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Vorhaben der Erneuerbare Energien. So gestalten wir z.B. gemeinnützige Organisationsformen wie Stiftungen und Vereine. Gerne unterrichten wir Sie über die in Betracht kommenden Maßnahmen und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Auswahl und Ausgestaltung.

Auch im Bereich der Transaktionen und der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung rundet die Prozessführung unser Beratungsangebot ab. Hier betrifft dies insbesondere Gesellschafterstreitigkeiten (corporate litigation), Prospekthaftungsfälle sowie streitig gewordene M&A-Transaktionen (post-M&A litigation).