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Privatisierungen/Grundstücksverkäufe und Rekommunalisierung

Bei Verkäufen durch die öffentliche Hand

ist aus beihilferechtlicher Sicht sicherzustellen, dass die Veräußerung zum Marktpreis erfolgt.

Dies gilt beim Verkauf von Grundstücken ebenso wie beim Verkauf von Vermögensgegenständen, Waren oder dem Angebot von Dienstleistungen. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erwerber eine Begünstigung aus staatlichen Mitteln und damit eine staatliche Beihilfe erhält. Auch bei der Privatisierung staatlicher Aufgaben und der Rekommunalisierung, bei der die Privatisierung öffentlicher Aufgaben wieder rückgängig gemacht werden soll, gilt es, bereits vor Durchführung der Transaktion den Marktpreis zu bestimmen.

Die Nachweispflicht für den Verkauf zu Marktkonditionen trifft dabei die öffentliche Hand als Verkäufer.

Für den Verkauf bietet sich daher in der Regel die Durchführung eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Bietverfahrens an. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögensgegenstände kann allerdings auch die Wertermittlung auf Grundlage eines Gutachtens als Beleg für die Marktüblichkeit herangezogen werden.

Aufgrund unserer Privatisierungserfahrungen in den neuen Bundesländern aber auch aufgrund unserer langjährigen Beratung öffentlicher Einrichtungen bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen verfügen wir über reichhaltige Expertise bei der Durchführung von beihilfekonformen Bietverfahren.

Wir unterstützen unsere Mandanten aber auch gern bei der Abgrenzung zu Alternativlösungen. Insbesondere bei der Prüfung vergaberechtlicher Implikationen, wie z.B. dem Problemfeld der eingekapselten Beschaffung, bieten wir bei Bedarf gemeinsam mit dem vergaberechtlichen Team der Kanzlei MWP eine interdisziplinäre Beratungen an.

 

Unsere Kompetenzen:

  • Begleitung von Bieterverfahren zur Veräußerung von Immobilien der öffentlichen Hand
  • Beihilferechtliche Begutachtung der Direktveräußerung nach Aufhebung der Ausschreibung
  • Beihilferechtliche Begleitung des Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen
  • Prüfung vergaberechtlicher Implikationen (eingekapselte Beschaffung)
  • Vertragsgestaltung