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Forschung und Entwicklung

Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen

stellt einen wichtigen Schwerpunkt nationaler und europäischer Politiken dar. In der Praxis sind Forschungseinrichtungen und ihre Vertragspartner häufig allerdings nicht nur mit wissenschaftlichen Problemstellungen sondern auch mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Hierzu gehören immer mehr die Einhaltung des Vergaberechts und des europäischen Beihilfenrechts.

Die europäischen Beihilfevorschriften zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) haben ihre Grundlage in zwei ergänzenden Regelwerken: In der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen staatliche Beihilfen ohne vorherige Notifizierung und Genehmigung durch die EU-Kommission gewährt werden dürfen. Soweit die Vorgaben der AGVO nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, die Genehmigung dieser Beihilfen auf Grundlage des FuEuI-Unionsrahmen bei der Kommission zu beantragen. In der Praxis stellen sich allerdings regelmäßig auch Fragen der beihilfefreien Gestaltung von Forschungsmaßnahmen bzw. ihrer Finanzierung.

Dies z.B. bei der Auftragsforschung, Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen oder dem Bau und der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen oder Technologieparks 

Bei den damit verbundenen konkreten Abgrenzungsfragen zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie der Ausgestaltung marktüblicher Vergütungen kann das europarechtliche Praxisteam von MWP auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Gern unterstützen wir Sie hier auch gern bereits bei der Ausgestaltung Ihres Forschungsprojekts, um geeignete Parameter für eine beihilfekonforme Lösung festlegen zu können. Selbstverständlich beraten wir aber auch zu Abgrenzungsfragen zwischen AGVO und FuEuI-Unionsrahmen und begleiten erforderlichenfalls auch Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission.

Zu der Betreuung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehören vielfach auch die Durchführung von Vergabeverfahren sowie die weitergehende vertragliche Begleitung.

Das interdisziplinäre Anwaltsteam  von MWP ermöglicht es hier, eine einheitliche Beratung zu vergabe-, beihilfe-, vertrags-, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zu gewährleisten.

Unsere Kompetenzen

  • Prüfung vergaberechtlicher Fragestellungen, Durchführung von Vergabeverfahren
  • beihilfe- und zuwendungsrechtliche Prüfung institutioneller Förderung bzw. von Projektförderungen
  • beihilfe-, förder- und vergaberechtliche Beratung zur Ausgestaltung von Förderprogrammen
  • Einschätzung von Rückforderungsrisiken
  • Begutachtung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Begutachtung von Freistellungsmöglichkeiten von Beihilfen
  • Notifizierungsverfahren
  • Schaffung von Compliance- bzw. Prüfstrukturen
  • Vertragsgestaltung
  • Bewertung gesellschaftsrechtlicher Strukturen